DosiNet/DosiCon: Erinnerung zur Übermittlung der Daten gemäß § 168 StrlSchG
by
Sehr geehrte DosiNet-Nutzer, Sehr geehrte DosiCon Schnittstellen Nutzer,
bitte denken Sie daran, dass die Fristen der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden für die vollständige Übermittlung der Daten (zur amtlichen Dosismessung) gemäß § 168 StrlSchG größtenteils zum 28.02.2021 ablaufen.
Wir sind diesbezüglich angehalten die Zuordnungsmöglichkeit von amtlichen Dosimetern zu Mitarbeiten (die ohne die erforderlichen Daten sind) für den elektronischen Datenaustausch zu deaktivieren.
Dies bedeutet für Sie: sind die erforderlichen Daten vorhanden funktioniert die Zuordnung weiterhin wie gewohnt.
Eine Zuordnungsmöglichkeit ohne die erforderlichen Daten (ohne SSR-Nummer z.B.) ist jedoch auch weiterhin noch möglich. Allerdings muss in diesem Fall das Dosimeter mit dem Zusatz „ZD“ (Zusatzdosimeter) versehen werden. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei mit „ZD“ gekennzeichneten Dosimetern um nichtamtliche Dosimeter handelt, und die dementsprechenden Auswertungsergebnisse nicht an das Strahlenschutzregister des BFS übermittelt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis und stehen Ihnen unter unserer Online-Servicenummer +49 89 2555 -2554 oder per E-Mail unter [email protected] für Fragen gerne zur Verfügung!
Ihr Dosimetrieservice (AWST)
Mehr zu den Verpflichtungen nach dem StrlSchG bzgl. der notwendigen Daten für eine amtliche Strahlenschutzüberwachung: