Allgemeines
Mirion Technologies , Dosimetrieservice (AWST)
Otto-Hahn-Ring 6
81739 München
Bitte beachten Sie Folgendes: ein Besuch der AWST ist nur nach vorheriger Absprache möglich (kein Parteiverkehr).
Wir sind für Sie zu folgenden Zeiten im Bereich Service allgemein telefonisch unter +49 89 2555 – 2553 erreichbar:
Montag bis Donnerstag | 08:00 – 12:00 | 14:00 – 16:00 |
Freitag | 08:00 – 12:00 |
Außerhalb dieser Zeiten stehen wir Ihnen per E-Mail; [email protected] sowie per Fax +49 89 2555 – 23133 zur Entgegennahme von Anfragen und Bestellungen zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen haben, die unsere Online-Services betreffen, sind wir zu folgenden Servicezeiten unter +49 89 2555 – 2554 für Sie erreichbar.
Montag bis Donnerstag | 08:00 – 12:00 | 14:00 – 16:00 |
Freitag | 08:00 – 12:00 |
Außerhalb dieser Zeiten stehen wir Ihnen per E-Mail: [email protected] sowie per Fax +49 89 2555 – 23133 zur Entgegennahme von Anfragen und Bestellungen zur Verfügung.
Wenn Sie Dosimeter oder Material bestellen möchten oder wenn Sie unsere Hilfe brauchen oder Sachverhalte klären möchten::
Bei Problemen und Fragen rund um DosiNet und DosiCon
Schicken Sie das Dosimeter mit den Daten der Person, die das Dosimeter getragen hat, an die AWST zurück. Tragen Sie auf dem farbigen Rücksendeetikett oder dem Briefumschlag leserlich den Vermerk “Eilauswertung” auf. Vergessen Sie nicht den Namen eines Ansprechpartners mit dazugehöriger Telefon-/ Faxnummer anzugeben, damit wir Ihnen schnellstmöglich das Ergebnis mitteilen können.
Generell gilt: Film-Dosimeter (nur noch bis Ende 2020, dann Umstieg auf OSL-Dosimeter notwendig) und Ringe (Typ W und Typ X), die von der Messstelle auf dem Bestell-, Zuordnungs- und Änderungsbogen (oder einer Zuordnungsdatei) einem bestimmten Tragezeitraum zugeordnet wurden, dürfen nur in diesem benutzt werden!
Senden Sie bitte die unbenutzten Dosimeter mit der nächsten Rücksendung an die Messstelle zurück.
Für Albedodosimeter bestimmt der Kunde den Tragezeitraum. Die Albedodosimeter werden dem Kunden für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die Dosimeter dürfen nur während dieses Zeitraums eingesetzt werden. Nach dem Einsatz im Überwachungs- bzw. Kontrollbereich sind die Dosimeter umgehend an die Messstelle zur Auswertung zu senden. Ist der vorgesehene Einsatzzeitraum abgelaufen, so müssen auch die nicht eingesetzten Dosimeter an die AWST zur “Nullung” geschickt werden. Die “Nullung” (Kalibrierung) ist kostenpflichtig.
Unsere OSL-Dosimeter werden für einen bestimmten Überwachungszeitraum ausgegeben (aktuell bieten wir monatliche und eine quartalsmäßige Überwachung an) und dürfen nur in diesem eingesetzt werden. Senden Sie bitte auch die unbenutzten Dosimeter mit der nächsten Rücksendung an die AWST zurück.
Alle Festkörperdosimeter sollten generell nicht länger als drei Monate gelagert werden, da sie auch die natürliche Umgebungsstrahlung messen. Bei der Auswertung der Festkörperdosimeter wird pauschal eine Umgebungsdosis von ca. 0,1 mSv berücksichtigt. Dies entspricht einem Zeitraum von ca. acht Wochen zwischen dem Versand an den Kunden und der Auswertung in der Messstelle. Bei einer längeren Lagerzeit kann die aufgenommene Umgebungsdosis jedoch so hoch werden, dass eigentlich unbenutzte Dosimeter eine Photonendosis aufweisen. Bei Albedodosimetern kann die Neutronendosisbestimmung behindert und die Messgenauigkeit stark verschlechtert werden.
Als Faustregel gilt: pro Monat Lagerzeit sammelt sich auf Ihrem Dosimeter eine Photonendosis von ca. 0,05 mSv an. Wenn Sie Dosimeter einsetzen wollen, die bereits länger bei Ihnen gelagert werden, so sollten Sie diese zunächst zur Nullstellung an die Messstelle schicken.
Die Filmplakette selbst sollte keinesfalls beschriftet werden. Eine Beschriftung kann zur Folge haben, dass auf dem innenliegenden hochempfindlichen Film Druckstellen entstehen oder die Hülle beschädigt wird. Dies führt zu einer ungenauen oder gar unmöglichen Auswertung des Dosimeters. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass eine Beschriftung der Filmplaketten mit einem weichen Faserstift weitestgehend unschädlich ist. Es kann jedoch auch hier dazu kommen, dass Filmdosimeter zusammenkleben, was wiederum die maschinelle Weiterverarbeitung beeinträchtigt. Daher sollten derart beschriftete Dosimeter vor der Rücksendung an die Messstelle manuell mit Alkohol gereinigt werden. Die Kassetten selbst dürfen lediglich mit den von der AWST erhältlichen und geprüften Etiketten beklebt werden, damit keine Beeinträchtigung der Filterelemente und somit eine Verfälschung der Messergebnisse entstehen kann.
WICHTIG: Film-Dosimeter werden nur noch bis Ende 2020 durch die AWST gestellt, danach ist ein Umstieg auf die OSL-Dosimeter notwendig. Informationen zum Dosimeter der Zukunft – OSL – finden Sie hier
Um fachgerechte Personendosimetrie durchführen zu können, muss der AWST Familienname, Vorname, Geburtsname, Titel, Geburtsdatum, Geburtsort,
Geschlecht, Nationalität sowie die SSR-Nummer angegeben werden. Die Daten werden so behandelt, dass der Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind.
Die vom Kunden angegebenen Daten werden gemäß § 3 BDSG gespeichert und aufgrund § 167 und § 170 StrlSchG an das Strahlenschutzregister und die in Anlage 4 der Richtlinie über die Anforderungen an Personendosismessstellen aufgeführten Adressaten (Aufsichtsämter) weitergeleitet.
Der Termin für die Rücksendung der Dosimeter ist auf dem Lieferschein angedruckt.
Kunden werden gebeten, die Dosimeter so an die AWST zurücksenden, das diese spätestens an diesem Tag zur Auswertung beim Dosimetrieservice (AWST) vorliegen, allerspätestens acht Arbeitstage nach Ablauf des Überwachungszeitraums.
Kunden, deren Überwachungszeitraum ein Quartal beträgt, werden gebeten die Dosimeter so an die AWST zurücksenden, dass diese spätestens zum Ende des nachfolgenden Monats nach Ablauf des Überwachungszeitraumes bei der Messstelle vorliegen.
Beispiel: Quartalsdosimeter OSL; Überwachungszeitraum April & Mai & Juni; Rücksendetermin: 12.Juli
Verspätet zurückgesandte Dosimeter bedeuten für uns einen erheblichen Mehraufwand, den wir derzeit mit 2,- € pro Dosimeter berechnen. Dies ist keine Straf- oder Mahngebühr, sondern stellt einen Ausgleich für diesen Mehraufwand dar und erklärt sich wie folgt:
Jedes Dosimeter wird einzeln codiert und ist nur für den vorgegebenen Tragezeitraum zugelassen. Wir sind als amtliche Messstelle durch die „Richtlinie über Anforderungen an Personendosismessstellen“ verpflichtet, bis zum Ende des Folgemonats das amtliche Ergebnis gemeldet zu haben. Dies ist uns nur möglich, wenn die Dosimeter bis zu einem bestimmten Tag bei uns im Hause sind und somit der nachfolgende Arbeitsablauf zeitlich eingehalten werden kann.
Falls Dosimeter verspätet in der Messstelle eintreffen, können diese nicht in dem normalen Bearbeitungslauf zur Dosisermittlung verarbeitet werden. Dies bedeutet einen erhöhten Material- und Zeitaufwand bei der Auswertung und der weiteren Behandlung des Messergebnisses (z.B. manuelles Aussortieren von regulär eingehenden Filmen, separate Messlistenerstellung, separate Kalibrierung und Referenzbestrahlung).
Recent Posts
- Aktuell nur eingeschränkter Zugriff auf DosiNet / DosiCon möglich
- DosiNet/DosiCon: Erinnerung zur Übermittlung der Daten gemäß § 168 StrlSchG
- FRAGEBOGEN: Exposition in der Schwangerschaft und Dosimetrie
- Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr wünscht Ihnen Ihre AWST
- Dosimeterdesinfektion bei Kontakt zu an COVID19 erkrankten Personen