Vervollständigung fehlender Daten für das Strahlenschutzregister

Um Ihre Daten zur amtlichen Strahlenschutzüberwachung vollständig und entsprechend der Verpflichtung nach §170 StrlSchG an das Strahlenschutzregister des BfS übermitteln zu können, benötigt die Auswertungsstelle zusätzlich zur Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) zwingend folgende Informationen zu den überwachten Betrieben sowie zu den dazugehörigen MitarbeiterInnen:

Betrieb:

  • Die Betriebsnummer (nach §18i SGB IV. Dies ist eine achtziffrige Zahl, die Nummer wurde von der Bundesagentur für Arbeit vergeben, auf unseren Formularen die sog. BA-Nummer)
  • Die Betriebskategorie
  • Den Betriebsnamen
  • Die vollständige Anschrift des betreffenden Betriebes (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Den Namen Ihres / eines für den Betrieb zuständigen Strahlenschutzbeauftragten inkl. einer Telefonnummer

Überwachte Mitarbeiter:

Die nachzureichenden Daten können entweder per E-Mail an , per Fax (49 89 2555 – 23133) oder per Post (z.B. als ergänzende Angabe auf dem Bestell-, Zuordnungs-, Änderungsbogen) an die AWST gesandt werden.

Hinweis: ein herkömmlicher E-Mail Versand ist nicht gesondert gesichert.  Wenn Sie sensible Angaben nicht im Klartext senden möchten, empfehlen wir eine Verschlüsselung Ihrer Daten.

Für Nutzer des Online-Services DosiNet oder der Schnittstellenlösung DosiCon besteht im Zuge des Release Updates die Möglichkeit fehlende Daten elektronisch nachzureichen.

Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen unser Kundenservice unter 49 89 2555 – 2553, oder unter  gerne zur Verfügung.