Glossar
Äquivalentdosis: H = Q • D
Der Qualitätsfaktor Q ist (vergleichbar mit wR) ein Bewertungsfaktor für die Berücksichtigung der unterschiedlichen radiobiologischen Wirksamkeit verschiedener Strahlenarten.
Äquivalentdosis (Personendosen) : Qualtiätsfaktor Q
Organ-Äquivalentdosis (Körperdosen): Strahlenwichtungsfaktor wR
Bei der BA-Betriebsnummer handelt es sich um eine nach §18i SGB IV von der Bundesagentur für Arbeit vergebene Nummer für Ihren Beschäftigungsbetrieb (achtstellige Nummer, bestehend nur aus Ziffern).
Die Betriebskategorie ordnet den Beschäftigungsbetrieb einer Kategorie zu. Maßgeblich für die Betriebskategorie ist der aktuelle Beschäftigungsbetrieb. Die aktuellen Kategorien können Sie hier einsehen.
Ein Dosimeter ist ein Messsystem zur Ermittlung der Dosisgröße. Der Begriff Dosimeter umfasst alle Bestandteile des Systems, inklusive Auswertegeräte und Auswertealgorithmen.
Das Bauteil des Systems, dass dem Strahlenfeld ausgesetzt ist, ist die Dosimetersonde. Das kann beispielsweise der in die Filmkassette eingelegte Dosismessfilm sein.
Der strahlungsempfindliche Bestandteil eines Dosimeters ist der Detektor. Beim OSL-Dosimeter ist dies der BeO-Detektor, beim TLD-Dosimeter der Chip.
Die Energiedosis D ist für alle Dosisbegriffe die Basisgröße und eine physikalische Größe, die unabhängig von der Strahlenwirkung im Organismus definiert wird. Sie ist die Energie, die in einem Massenelement absorbiert wurde. Die Einheit der Energiedosis ist das Gray [Gy = J/kg].
Um die Strahlenwirkung zu berücksichtigen, wurde der Begriff der Äquivalentdosis H eingeführt. Diese ist die Basis der operativen Größen in der Strahlenschutzmesstechnik und berücksichtigt die biologische Wirkung unterschiedlicher Strahlenarten. Die Äquivalentdosis ergibt sich aus der Energiedosis durch Multiplikation mit einem Strahlungs-Wichtungsfaktor wR und wird in Sievert [Sv = J/kg] gemessen.
Die wichtigsten Größen für den praktischen Strahlenschutz sind:
Effektive Dosis E:
- Maß für das Strahlenrisiko des Menschen, Angabe für Grenzwerte
- wird auch als Körperdosis bezeichnet
- nicht direkt messbar
Dosismessgrößen:
Tiefen-Personendosis Hp(10):
- Äquivalentdosis in 10 mm Körpertiefe
- wird mit Ganzkörperdosimeter gemessen
- Liefert Schätzwert für effektive Dosis
Oberflächen-Personendosis Hp(0,07):
- Äquivalentdosis in 0,07 mm Körpertiefe
- wird mit Teilkörperdosismetern gemessen
- Schätzwert für die lokale Hautdosis
Augenlinsen-Personendosis Hp(3):
- Äquivalentdosis in 3 mm Körpertiefe
- wird mit Augenlinsendosimeter gemessen
- Schätzwert für die Organ-Äquivalentdosis für die Augenlinse
Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10):
- Äquivalentdosis in 10 mm Tiefe einer 30 cm Kugel aus gewebeäquivalentem Material
- wird als Ortsdosis an einer bestimmten Position gemessen
- liefert einen Schätzwert für die effektive Dosis an diesem Ort
Bezeichnet die Strahlenbelastung einer Person oder eines Dosimeters.
Das Filmdosimeter ist der in der Vergangenheit am meisten verbreitete Dosimeter-Typ. Getragen wird der Detektor, der Film, in einer lichtundurchlässigen Hülle, eingeschoben in eine Kassette. Diese Kassette ist mit verschiedenen Filtern versehen.
Durch ionisierende Strahlung und durch sichtbares Licht wird der Film belichtet. Hinter den einzelnen Filterfeldern ergeben sich nach Entwicklung unterschiedliche Schwärzungsgrade. Die Schwärzung des Filmes wird densitometrisch gemessen. Und anschließend aus der Schwärzung hinter den einzelnen Absorptionsfiltern die Dosis bestimmt.
Das Prinzip der Optisch Stimulierten Lumineszenz (OSL) ist ähnlich dem Prinzip der Thermisch Stimulierten Lumineszenz (TL). Energie in Form von ionisierender Strahlung trifft auf den Detektor aus BeO und wird durch das Anheben von Elektronen auf höhere Energieniveaus gespeichert. Bei diesem Vorgang werden Elektronen in so genannten elektrischen Fallen (Traps) festgesetzt, bis erneut eine Anregung durch Licht erfolgt und die Elektronen auf das energetisch niedrigere Grundniveau zurückfallen. Dadurch gibt der Detektor die gespeicherte Energie in Form von Licht wieder ab, er wird zum Leuchten angeregt. Die mit Photomultipliern gemessene Lichtleistung ist dann ein Maß für die Dosis.
Anders als bei der Thermisch Stimulierten Lumineszenz erfolgt die Anregung bei der Optisch Stimulierten Lumineszenz nicht mit Wärme sondern mit Licht.
Die Radon-Konzentration wird in Becquerel pro Kubikmeter angegeben und beschreibt die Radonmenge in einem bestimmten Luftvolumen.
Die Radonbelastung während eines bestimmten Zeitintervalls ist die Radon-Exposition. Sie ist das Produkt aus Aufenthaltszeit und mittlerer Radon-Konzentration und wird in Becquerel Stunden pro Kubikmeter angegeben.
Das Sievert ist die Maßeinheit unterschiedlich gewichteter Strahlendosen und die Einheit für die Äquivalentdosis H. Die Einheit Sievert wird zur Analyse des Strahlenrisikos und zur Bestimmung der Strahlenbelastung biologischer Organismen eingesetzt.
Das Gray ist die Einheit für die Energiedosis D und beschreibt die pro Masse absorbierte Energie ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen biologischen Strahlenwirkung.
Die SSR-Nummer ist eine persönliche Identifikationsnummer für jede beruflich strahlenexponierte Person. Diese können Sie über die Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz beantragen: www.bfs.de/ssr
Ionisierende Strahlung kann in Form von Photonen- oder Teilchenstrahlung auftreten.
Photonenstrahlung ist, wie auch das sichtbare Licht, eine elektromagnetische Welle. Man unterscheidet zwischen Röntgen- und Gammastrahlung. Durch das Abbremsen von Elektronen, z.B. in Röntgenröhren, entsteht Röntgenstrahlung. Die Gammastrahlung hingegen ist eine Photonenstrahlung, die durch radioaktive Stoffe ausgesandt wird. Die Röntgenstrahlung deckt den niedrigen Energiebereich von 5 bis 400 keV ab und die Gammastrahlung einen höheren Energiebereich im MeV-Bereich.
Bei Elektronen- (Beta) und Neutronenstrahlung handelt es sich um Teilchenstrahlung. In der Dosimetrie spielen Alpha- und Ionenstrahlung nur eine untergeordnete Rolle, da sie nur sehr kurze Reichweiten haben und schon durch Luft oder Kleidung abgeschirmt werden.
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) der Bundesrepublik Deutschland setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht um. Es trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und – soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.
Mit dem Gesetz hat das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht, das bisher auf dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz basierte, eine eigenständige und einheitliche Grundlage erhalten. In der Folge wurden Regelungen zusammengeführt, die bislang in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung enthalten waren. Zahlreiche Vorgaben wurden aktualisiert und an den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts angepasst.
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist eine Rechtsverordnung im Rahmen des deutschen Atom- und Strahlenschutzrechts. Wichtigste formell-gesetzliche Grundlage ist das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Sachlich betrifft die Verordnung den Schutz vor ionisierenden Strahlen und damit den Umgang mit radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Einrichtungen, die ionisierende Strahlen erzeugen, z. B. Röntgeneinrichtungen.
Die Verordnung macht eine Vielzahl der vom StrlSchG vorgegebenen Grundsätze vollzugsfähig. Das betrifft Strahlenschutzgrundsätze, Genehmigungs- und Anzeigetatbestände, Grenz- und Referenzwerte, Zuständigkeiten sowie Aufsichts- und Verwaltungsverfahren. Darüber hinaus regelt die Verordnung spezifische, konkretisierende materielle Aspekte.
Die Tätigkeitskategorie ordnet eine beruflich strahlenexponierte Person einer Kategorie zu. Maßgeblich hierbei ist die berufliche Tätigkeit der überwachten Person. Die aktuellen Kategorien können Sie hier einsehen.
Teilkörperdosimeter werden bei lokal begrenzten Strahlenfeldern und zur Bestimmung einer Teilkörperdosis eingesetzt. Dafür werden Ring-Dosimeter eingesetzt.
Im Vergleich zu den Grenzwerten der Ganzkörperdosen sind die der Teilkörperdosen höher, da sie nur das Risiko für die jeweiligen Körperbereiche enthalten. Je nach betroffenem Organ sind diese unterschiedlich.
Gemessene Personendosiswerte, die kleiner als diese Schwelle sind, werden als Körperdosis gewertet. Werden größere Werte ermittelt, so muss eine Einzelfallüberprüfung erfolgen.
Ganzkörperdosis | Teilkörperdosis | |
Monatsbericht | > 2mSv > 1mSv + Geschlecht „w“ |
> 50mSv |
Sondermeldung | > 6mSv > 2mSv + Geschlecht „w“ > 1mSv + Alter U18 |
> 150mSv |
Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass beruflich exponierte Personen zur Kontrolle und ärztlichen Überwachung vor Aufnahme ihrer Tätigkeit der Kategorie A oder B zugewiesen werden. Grundlage hierfür ist §71 StrlSchV.