Allgemeines
Bitte beachten Sie Folgendes: ein Besuch der AWST ist nur nach vorheriger Absprache möglich (kein Parteiverkehr).
Wir sind für Sie zu folgenden Zeiten im Bereich Service allgemein telefonisch unter +49 89 2555 – 2553 erreichbar:
Montag bis Donnerstag | 08:00 – 12:00 | 14:00 – 16:00 |
Freitag | 08:00 – 12:00 |
Außerhalb dieser Zeiten stehen wir Ihnen per E-Mail; [email protected] zur Entgegennahme von Anfragen und Bestellungen zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen haben, die unsere Online-Services betreffen, sind wir zu folgenden Servicezeiten unter +49 89 2555 – 2554 für Sie erreichbar.
Montag bis Donnerstag | 08:00 – 12:00 | 14:00 – 16:00 |
Freitag | 08:00 – 12:00 |
Außerhalb dieser Zeiten stehen wir Ihnen per E-Mail: [email protected] zur Entgegennahme von Anfragen und Bestellungen zur Verfügung.
Wenn Sie Dosimeter oder Material bestellen möchten oder wenn Sie unsere Hilfe brauchen oder Sachverhalte klären möchten:
Bei Problemen und Fragen rund um DosiNet und DosiCon
Schicken Sie das Dosimeter mit den Daten der Person, die das Dosimeter getragen hat, an die AWST zurück. Tragen Sie auf dem Rücksendeetikett oder auf dem Paket leserlich den Vermerk „Eilauswertung“ auf. Vergessen Sie nicht den Namen eines Ansprechpartners mit dazugehöriger Telefon-/ Faxnummer anzugeben, damit wir Ihnen schnellstmöglich das Ergebnis mitteilen können.
Generell gilt: OSL-Dosimeter und Ringe (Typ W und Typ X), die von der Messstelle auf dem Bestell-, Zuordnungs- und Änderungsbogen (oder einer Zuordnungsdatei) einem bestimmten Tragezeitraum zugeordnet wurden, dürfen nur in diesem benutzt werden!
Senden Sie bitte die unbenutzten Dosimeter mit der nächsten Rücksendung an die Messstelle zurück.
Für Albedodosimeter bestimmt der Kunde den Tragezeitraum. Die Albedodosimeter werden dem Kunden für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die Dosimeter dürfen nur während dieses Zeitraums eingesetzt werden. Nach dem Einsatz im Überwachungs- bzw. Kontrollbereich sind die Dosimeter umgehend an die Messstelle zur Auswertung zu senden. Ist der vorgesehene Einsatzzeitraum abgelaufen, so müssen auch die nicht eingesetzten Dosimeter an die AWST zur „Nullung“ geschickt werden. Die „Nullung“ (Kalibrierung) ist kostenpflichtig.
Alle Festkörperdosimeter sollten generell nicht länger als drei Monate gelagert werden, da sie auch die natürliche Umgebungsstrahlung messen. Bei der Auswertung der Festkörperdosimeter wird pauschal eine Umgebungsdosis von ca. 0,1 mSv berücksichtigt. Dies entspricht einem Zeitraum von ca. acht Wochen zwischen dem Versand an den Kunden und der Auswertung in der Messstelle. Bei einer längeren Lagerzeit kann die aufgenommene Umgebungsdosis jedoch so hoch werden, dass eigentlich unbenutzte Dosimeter eine Photonendosis aufweisen. Bei Albedodosimetern kann die Neutronendosisbestimmung behindert und die Messgenauigkeit stark verschlechtert werden.
Als Faustregel gilt: pro Monat Lagerzeit sammelt sich auf Ihrem Dosimeter eine Photonendosis von ca. 0,05 mSv an. Wenn Sie Dosimeter einsetzen wollen, die bereits länger bei Ihnen gelagert werden, so sollten Sie diese zunächst zur Nullstellung an die Messstelle schicken.
Um fachgerechte Personendosimetrie durchführen zu können, muss der AWST Familienname, Vorname, Geburtsname, Titel, Geburtsdatum, Geburtsort,
Geschlecht, Nationalität sowie die SSR-Nummer angegeben werden. Die Daten werden so behandelt, dass der Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind.
Die vom Kunden angegebenen Daten werden gemäß § 3 BDSG gespeichert und aufgrund § 167 und § 170 StrlSchG an das Strahlenschutzregister und die in Anlage 4 der Richtlinie über die Anforderungen an Personendosismessstellen aufgeführten Adressaten (Aufsichtsämter) weitergeleitet.
Der Termin für die Rücksendung der Dosimeter ist auf dem Lieferschein angedruckt.
Kunden werden gebeten, die Dosimeter so an die AWST zurücksenden, das diese spätestens an diesem Tag zur Auswertung beim Dosimetrieservice (AWST) vorliegen, allerspätestens acht Arbeitstage nach Ablauf des Überwachungszeitraums.
Verspätet zurückgesandte Dosimeter bedeuten für uns einen erheblichen Mehraufwand, den wir derzeit mit 1,70 € pro Dosimeter berechnen. Dies ist keine Straf- oder Mahngebühr, sondern stellt einen Ausgleich für diesen Mehraufwand dar und erklärt sich wie folgt:
Jedes Dosimeter wird einzeln codiert und ist nur für den vorgegebenen Tragezeitraum zugelassen. Wir sind als amtliche Messstelle durch die „Richtlinie über Anforderungen an Personendosismessstellen“ verpflichtet, bis zum Ende des Folgemonats das amtliche Ergebnis gemeldet zu haben. Dies ist uns nur möglich, wenn die Dosimeter bis zu einem bestimmten Tag bei uns im Hause sind und somit der nachfolgende Arbeitsablauf zeitlich eingehalten werden kann.
Falls Dosimeter verspätet in der Messstelle eintreffen, können diese nicht in dem normalen Bearbeitungslauf zur Dosisermittlung verarbeitet werden. Dies bedeutet einen erhöhten Material- und Zeitaufwand bei der Auswertung und der weiteren Behandlung des Messergebnisses.