Pflichtdaten

Auf welcher Grundlage werden die Daten erhoben?

Mit Einführung des neuen Strahlenschutzgesetztes am 31.12.2018 sind unsere Kunden verpflichtet (§168 Absatz 1 StrlSchG) alle erforderlichen Daten nach §170 i.V.m. §167 StrlSchG der Messstelle und dem Strahlenschutzregister des Bundesamts für Strahlenschutz (Bfs) mitzuteilen.

Auftragsdatenverarbeitung - ja oder nein?

Gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO liegt eine Auftragsverarbeitung vor, wenn eine Stelle personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Das beauftragte Unternehmen muss hier schwerpunktmäßig weisungsgebunden personenbezogene Daten für ein anderes Unternehmen verarbeiten. Ist daher lediglich eine Beauftragung fachfremder Dienstleistungen anderer Art gegeben, bei der es zu einer Übermittlung personenbezogener Daten kommt, bedarf es keines Abschlusses eines solchen Vertrages.

Siehe ebenfalls §62 BDSG (Abs. 5):

„Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter hat auf der Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments zu erfolgen, der oder das den Auftragsverarbeiter an den Verantwortlichen bindet und der oder das den Gegenstand, die Dauer, die Art und den Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen festlegt. Der Vertrag oder das andere Rechtsinstrument haben insbesondere vorzusehen, dass der Auftragsverarbeiter nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen handelt; ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung rechtswidrig ist, hat er den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren;“

Bei welchen Angaben handelt es sich um Pflichtangaben?
  • Strahlenschutzregisternummer; SSR-Nummer
  • Die jeweiligen Personendaten; Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
  • Betriebs- und Tätigkeitskategorie
  • Überwachungskategorie (entsprechend Kategorie A/ B StrlSchV § 71)
  • Die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs; auf unseren Formularen BA-Betriebsnummer
  • Name und Telefonnummer des Strahlenschutzverantwortlichen / Strahlenschutzbeauftragten
  • Angaben über einen nach einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung registrierten Strahlenpass
  • Angaben über die zuständige Behörde
Was ist eine SSR-Nummer und woher bekomme ich sie?

Die SSR-Nummer (Strahlenschutzregisternummer) ist eine persönliche Identifikationsnummer für jede beruflich strahlenexponierte Person. Diese können Sie über die Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz beantragen: www.bfs.de/ssr

Bei weiteren Fragen zur Beantragung der SSR-Nummer wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Strahlenschutz.

Kontakt BfS:

Internet: www.bfs.de/ssr

E-Mail: [email protected]

Telefon: 030 18 333 0

Was ist mit BA-Betriebsnummer gemeint?

Bei der BA-Betriebsnummer handelt es sich um eine nach §18i SGB IV von der Bundesagentur für Arbeit vergebene Nummer für Ihren Beschäftigungsbetrieb (achtstellige Nummer, bestehend nur aus Ziffern).

Was ist ein Strahlenpass und benötigen wir diesen?

Ein Strahlenpass ist ein Dokument, welches Personen mitführen müssen, die aus beruflichen Gründen in Betrieben, in denen sie nicht beschäftigt sind, ionisierender Strahlung ausgesetzt sind.

Sollen Sie und Ihre Mitarbeiter lediglich im Eigenbetrieb beruflich strahlenexponiert tätig sein, benötigen Sie keinen Strahlenpass.

Welche Behörde ist für mich zuständig?

Wir haben eine Aufsichtsbehördenrecherche für Sie eingerichtet. Hier können Sie über Ihre PLZ oder Ihren Kreisgemeindeschlüssel nach zuständigen Aufsichtsbehörden suchen.

Wie kann ich meine Daten übermitteln?

Sollten Sie unseren Online-Kundenservice DosiNet oder unsere Schnittstelle DosiCon verwenden, bitten wir Sie die Daten über diese Softwareangebote zu übermitteln. Bitte beachten Sie hierzu auch das DosiNet – FAQ.

Alternativ bitten wir Sie uns die Daten schriftlich per E-Mail ([email protected]) oder postalisch zukommen zu lassen.

Bitte denken Sie daran bei sämtlichen Korrespondenzen Ihre Betriebsnummer (BN0xxxxx; zu finden auf unseren Lieferscheinen, Ergebnisberichten sowie Rechnungen) mit anzugeben.