Elektronische Personendosimeter (EPD)

Diese und weitere Informationen können Sie auch unseren Merkblättern zum Download entnehmen.

Kurzbeschreibung

Das angebotene elektronische Dosimeter besitzt eine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und ist geeicht.

Das EPD ist derzeit nicht für die amtliche Dosimetrie nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) zugelassen. Für die amtliche Dosimetrie werden ausschließlich passive Dosimeter (OSL, Thermolumineszenz-Dosimeter (Albedo)) verwendet.

Ebenso ist zu beachten: das EPD ist kein Produkt im Sinne des Medizinproduktgesetzes! Es dient nicht der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen. Es ist lediglich ein Messgerät zur Messung der Dosis von ionisierender Strahlung.

Eingeschränkter Anwendungsbereich

Im Direktstrahl gepulster Strahlungsfelder (Röntgen, Beschleuniger) kann die Dosisleistung im Puls wesentlich höher als 1 Sv/h sein. Für diesen Fall ist das Dosimeter nicht geeignet, da es zu einer deutlichen Unterschätzung der Dosis führen kann. Im Streustrahl und beim Tragen unter einer Bleischürze liegen die Dosisleistungswerte im Allgemeinen im Messbereich des Dosimeters. Nähere Informationen können Sie unserem Merkblatt entnehmen. Hier bieten wir zur Überwachung Schwangerer das OSL-Dosimeter an.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Überwachung mit OSL.

Die Verantwortung über den Einsatz eines elektronischen Dosimeters an einem konkreten Arbeitsplatz liegt grundsätzlich beim jeweils zuständigen Strahlenschutzbeauftragten, der die Verwendung für den jeweiligen Arbeitsplatz überprüfen und freigeben muss. Dosimeter werden nur noch verliehen, wenn der vom Strahlenschutzbeauftragten unterschriebene Mietvertrag zurückgeschickt wird.